Bauproduktenverordnung (CPR)
Seit dem 1. Juli 2017 fallen Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel in Bauwerken unter die EU-Norm 50575 der Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulations, CPR). Diese fordert den Einbau von Kabeln mit verbesserten Brandeigenschaften und sorgt damit für höhere Brandsicherheit.
Mit der seit Juli 2013 verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten geltenden Bauproduktenverordnung hat die EU die unterschiedlichen nationalen Regulierungen bezüglich der Brandeigenschaften von Bauprodukten vereinheitlicht. Die Vorschriften der CPR gehen mit einem weitreichenden Zertifizierungssystem einher, welches sicherstellt, dass nur zugelassene Produkte am Bau Verwendung finden. Die CPR gilt für alle Produkte oder Bausätze, die dauerhaft in Bauwerken oder Teilen davon eingebaut sind. Seit dem 1. Juli 2017 fallen darunter auch fest installierte Kabel und Leitungen. Genauer gesagt unter die harmonisierte Norm hEN 50575, die sich an die CPR angliedert.
Verpflichtung für Kabelhersteller
Kabelhersteller dürfen im Zuge der neuen Verordnung nur noch Produkte verkaufen, die eine CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) aufweisen. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf den Produktetiketten angebracht und auf Ringen, Spulen oder Trommeln befestigt sein. Weitere notwendige Kennzeichnungen auf dem Kabel, der Verpackung, dem Etikett oder den Begleitpapieren sind Herkunft, Beschreibung und Brandverhaltensklasse.
Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, welche die Leistungen der wichtigsten Produkteigenschaften umfasst. Europaweit erfolgen die Bewertung und Beschreibung dieser Eigenschaften auf einheitlicher Basis. Dadurch ist ein Produktvergleich unabhängig vom Produktionsstandort möglich. Die Leistungserklärung beinhaltet außerdem Informationen zur Verwendung des Produkts, zum Hersteller und darüber, ob eine externe Stelle in die Fertigungskontrolle eingebunden wurde. Ein Produkt bekommt eine CE-Kennzeichnung erst nach erfolgreicher Prüfung und Ausstellung einer Leistungserklärung.
Auch wir stellen unseren Kunden eine solche Leistungserklärung bereit, diese können Sie mit einem Klick auf die folgenden Download Buttons herunterladen: