0 % Mehrwertsteuer für Photovoltaik-Komponenten nach § 12 Abs. 3 UStG
Möchten Sie Produkte mit 0 % Mehrwertsteuersatz im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen einkaufen? Bei uns ist das ganz einfach und gesetzeskonform möglich!
Wer ist berechtigt?
Der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG gilt für alle fest installierten Komponenten von PV-Anlagen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Lieferadresse innerhalb Deutschlands
- Installation auf privaten oder öffentlichen Gebäuden
- Die PV-Anlagenleistung liegt bei max. 30 kWp (Kilowatt peak)
Hinweis auf jeder qualifizierten Produktseite:
„Dieses Produkt ist für den Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG für PV-Anlagen auf privaten und öffentlichen Gebäuden mit einer maximalen Leistung von 30 kWp qualifiziert.“
Wie erhalten Sie die 0 % MwSt.?
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Direkt beim Produkt:
Auf der Produktdetailseite finden Sie die Schaltfläche „Mehrwertsteuerbefreiung (§ 12 Abs. 3 UStG)“ – aktivieren Sie diese, um an der Kasse den Preis mit 0 % MwSt. angezeigt zu bekommen. -
Nachträglich erstatten lassen:
Bestellen Sie ganz normal mit 19 % MwSt., erhalten Sie das Paket und reichen Sie anschließend über ein Formular den Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei uns ein.
Internationale Regelungen (Auswahl):
- Deutschland: § 12 Abs. 3 UStG
- Österreich: § 28 Abs. 62 UStG 1994
- Niederlande: Art. 9 lid 3 Wet OB 1968
- Kroatien: Čl. 39 ZPDV
- Belgien: Art. 44, § 3 Wetboek BTW
Bei Fragen zur Anwendung des Nullsteuersatzes oder zur Bestellung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.